Bava Metzia 139

Kapitel 139

א ונהגו בני כופרא אגרא בשעת משיכה פגרא בשעת שבירה אטו במנהגא תליא מילתא משום דמתניתא תניא מנהגא
1 Bei den Schiffernist es Brauch: Lohn beim Anziehenund Entschädigung beim Zerbrechen. – Hängt es denn vom Brauche ab!? – Mit dem Brauche [übereinstimmend]lehrt auch eine Barajtha.
ב אמר רב ענן אמר שמואל מעות של יתומים מותר להלוותן ברבית אמר ליה רב נחמן משום דיתמי נינהו ספינא להו איסורא יתמי דאכלי דלאו דידהו ליזלו בתר שבקייהו אמר ליה אימא לי איזו גופא דעובדא היכי הוה
2 R. A͑nan sagte im Namen Šemuéls: Geld von Waisen darf man auf Wucher verleihen. R. Naḥman sprach zu ihm: Darf man sie denn, weil sie Waisen sind, mit Verbotenem füttern!? Waisen, die das genießen, was nicht ihnen gehört, mögen zu dem gehen, der sie zurückgelassen hat. Darauf sprach er zu ihm: Erzähle mir immerhin, wie die Sache sich zugetragenhat.
ג אמר ליה ההוא דודא דבני מר עוקבא דהוה בי מר שמואל תקיל ויהיב ליה תקיל ושקיל ליה שקיל אגרא ושקיל פחתא אי אגרא לא פחתא ואי פחתא לא אגרא
3 Jener erwiderte: Ein Kessel der Kinder Mar U͑qabas befand sich bei Meister Šemuél, und dieser wog ihn bei der Übergabeund wog ihn bei der Zurücknahme; er nahm Lohn und nahm Entschädigung. Wenn Lohn, [sollte er] keine Entschädigung [nehmen], und wenn Entschädigung, keinen Lohn!?
ד אמר ליה כי הא אפילו בדקנני נמי שרי למיעבד דהא מקבלי עלייהו חוסכא דנחשא דכמה דמקלי נחשא בציר דמיה
4 Dieser erwiderte: Dies ist auch für Bärtigeerlaubt, da er die Entwertungdes Kupfers trug, denn je mehr das Kupfer gebrannt wird, um so weniger ist es wert.
ה אמר רבה בר שילא אמר רב חסדא ואמרי לה אמר רבה בר יוסף בר חמא אמר רב ששת מעות של יתומים מותר להלוותן קרוב לשכר ורחוק להפסד
5 Rabba b. Šila sagte im Namen R. Ḥisdas, und wie manche sagen, Rabba, Sohn des R. Joseph b. Ḥama, im Namen R. Šešeths: Waisengelder darf man verleihen nahe dem Gewinne und fern dem Verluste.
ו תנו רבנן קרוב לשכר ורחוק להפסד רשע קרוב להפסד ורחוק לשכר חסיד קרוב לזה ולזה רחוק מזה ומזה זו היא מדת כל אדם
6 Die Rabbanan lehrten: [Eine Beteiligung] nahe dem Gewinne und fern dem Verluste ist für den Frevler; nahe dem Verluste und fern dem Gewinne ist für den Frommen; bei dem gleich nahe und beidem gleich fern ist für jedermann.
ז אמר ליה רבה לרב יוסף הני זוזי דיתמי היכי עבדינן להו אמר ליה מותבינן להו בי דינא ויהבינן להו זוזא זוזא א"ל והא קא כליא קרנא
7 Rabba sprach zu R. Joseph: Was machen wir mit dem Gelde der Waisen? Dieser erwiderte: Man deponiere es bei Gericht und gebe ihnen einzelne Zuz. Jener entgegnete: Das Kapital wird ja aufgezehrt!?
ח אמר ליה מר היכי עביד אמר ליה בדקינן גברא דאית ליה דהבא פריכא ונקטינן דהבא מיניה ויהבינן להו ניהליה קרוב לשכר ורחוק להפסד אבל דבר מסוים לא דלמא פקדון נינהו ואתי מריה יהיב סימנין ושקיל ליה
8 Dieser fragte: Wie würde es der Meister machen? Jener erwiderte: Man mache einen Menschen ausfindig, der Bruchgoldhat, von dem man es [als Unterpfand] nehme, und ihm gebe man [das Geld] zu einem Geschäfte nahe dem Gewinne und fern dem Verluste. Eine fertige Sache nehme man aber nicht, denn es ist vielleicht bei ihm nur deponiert worden, und der Eigentümer könnte kommen, ein Zeichen angeben und es wegnehmen.
ט אמר רב אשי תינח אי משתכח גברא דאית ליה דהבא פריכא אי לא משתכח גברא דאית ליה דהבא פריכא ניכלו זוזי דיתמי אלא אמר רב אשי חזינן גברא דמשפו נכסיה ומהימן ושמע דינא דאורייתא ולא מקבל שמתא דרבנן ויהבינן להו ניהליה בבי דינא
9 R. Aši sprach: Allerdings wenn man einen Bruchgold besitzenden Menschen ausfindig macht, wenn man aber keinen Bruchgold besitzenden Menschen ausfindig macht, sollte das Geld der Waisen aufgezehrt werden!? Vielmehr, erklärte R. Aši, mache man einen Menschen ausfindig, dessen Güter ruhigliegen, der Vertrauen genießt, auf die Vorschriften der Tora achtet und kein Anathema der Rabbanan auf sich nehmen würde, und übergebe ihm [das Geld] vor Gericht: